Rechtsprechung
VerfGH Saarland, 05.12.1983 - Lv 1/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Neugliederung von Gemeinden und Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes im Saarland; Rüge der Verletzung des Selbstverwaltungsrechts durch eine im Rahmen von Neugliederungsmaßnahmen aufgelöste Gemeinde; Entfall der Funktion des Bezirksbürgermeisters; Verletzung ...
- Wolters Kluwer
Neugliederung von Gemeinden und Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes im Saarland; Rüge der Verletzung des Selbstverwaltungsrechts durch eine im Rahmen von Neugliederungsmaßnahmen aufgelöste Gemeinde; Entfall der Funktion des Bezirksbürgermeisters; Verletzung ...
- verfassungsgerichtshof-saarland.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1984, 263
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 8/73
Auszug aus VerfGH Saarland, 05.12.1983 - Lv 1/82
Der Verfassungsgerichtshof hat in Obereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht und den Verfassungsgerichten anderer Bùndesländer in ständiger Rechtsprechung ein Anhörungsrecht cer Gemeinden bei kommunalen NeugliederungsrnaBnahmen anerkannt vgl. Urteil vom 28.6.1974 -Lv 8/73-, S. 8 ff rnit Nachw.vom 28.6.1974 -Lv 8/73-, S. 9 ff mit Nachw., st. Rspr., vgl. BVerfG a.a.O.
- BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76
Rheda-Wiedenbrück
Auszug aus VerfGH Saarland, 05.12.1983 - Lv 1/82
Die Gerneinde darf bei der Neugliederung nicht zum blo8en Objekt staatlichen Handelns werden BVerfGE 50, 195, 202. aher muB bei einem Neugliederungsvorhaben die bètroffene Gemeinde vom wesentlichen Inhalt der Neugliederungsplanung und ihrer BegrUndung Kenntnis haben und dazu Stellung nehmen können. - VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 8/74
Rechtmäßigkeit des Zusammenschlusses mehrerer saarländischer Gemeinden zu einem …
Auszug aus VerfGH Saarland, 05.12.1983 - Lv 1/82
Zwar ist anerkannt, daB eine ini Rahnien von NeugliederungsmaBnahmen aufgelöste Gerneinde die Verletzung ihres gerneindlichen Selbstverwalt-u-ngsrechts noch rügen kann vgl. Urteil des VGH vom 17.11.1975 -Lv 8/74-, S. 35, niit Nachw. - VerfGH Saarland, 19.12.1973 - Lv 3/73
Auszug aus VerfGH Saarland, 05.12.1983 - Lv 1/82
§ 55 Abs. 3 VGHG .ist nämlich § 91--Satz 2 BVerfGG nachrangig und will lediglich eine Zweispurigkeit von Verfassungsbeschwerden verhindern vgl. Beschluß des VGH vom 19.12.1973, -Lv 3/73-,S. 6 ff, Urteil des VGH vom 23.11.1983,-Lv 5/83-, S. 51und Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 2. Aufl. 1982, S. 135.
- VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85
Voraussetzungen für die Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde; Rechtmäßigkeit …
die betroffene Genieinde zu dieser Maßnahrne zu hören ist insbe- zpndere Jrteile des Verfassungsgerichtshofs vorn 28. Juni 1974 - Lv 8/73-, AS 14, 122 = NJW 1974, 1995 = DVB1.1975, 35, sowie vorn 5.12.1983 - Lv 1/82 -, AS 19, 113 = DVB1.1984, 263 und daß die Regelung in der Sache arn Gerneinwohl orientiert sein muB statt al*Ier Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 17. November 1975 - Lv 8/74-; vgl. auch BVerfG, BeschluB vorn 27. November 1978 - 2 BvR 165/75 -a.a.O.Nur diesen nach der-jeweiìigen Eingriffsintensität unteï schiedlichen Bereich gemeinwohlrelevanter Aspekte vermag dann naturgeniäß auch die verfassungsgerichtliche_Kontrolle abzudecken, wobei sie sich diesseits der beschriebenen immanenten Schranken bewegt, solange es lediglich um die Frage geht, was alles der Ge- setzgeber gerade aus AnlaB dieser Regelung bei der Abwägung als dem verfassungsrechtlich wesentlichen Bestandteil des Gesetz- gebungsverfahrenst1Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 5. Dezember 1983 -Lv 1/82 DVBÌ.
Schwere des vorgenommenen Eingriffs ferner über die Notwendig- keit und den Urnfang der Anhörung entscheiden lassen Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 5. Dezember 1983 Lv 1/82 - a.a.O.; -,.
Ist dernnach aber für die Anwendung etwaiger besonderer Mehrfach- neugliederurtgsgrundsätze hier schon im Ansatz kein Raum, so be- darf es keines näheren Eingehens auf die Frage, ob in dieser Hin- sicht Uber die selbstverständliche Verpflichtung des Gesetzgebers zur Beachtung der betreffenden Fakten hinaus generell zusätzliche Anforderungen an gemeindegebietsbezogene Regelungen zu stellen sind nìcht in Betracht gezogen etwa im Urteil des Verfassungs- gerichtshofs voni 5. Dezember 1983 Lv 1/82 - AS 19, 113 = DVB1.
- VerfGH Saarland, 30.01.1984 - Lv 1/83
Gebietsreform durch Rechtsverordnung; Verletzung des Rechts auf gemeindliche …
Der Verfassungsgerichtshof hat in stridiger Rechtsprechung entschieden, daB die Subsidiaritätsklausel in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 b GG, § 91 Satz 2 BVerfGG der Subsidiaritätsklausel i-n-- 55 Abs. 3 VGHG vor- geht, zuletzt mit den Urteilen vom 23.11.1983 und vom 5.12.19 Lv 5/82 - B I auf S. 6; Lv 1/82 B auf S. 16; zustimmend -.